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Drei barocke Sandsteinpfosten aus dem 18. Jahrhundert, zwei mit aufrecht ragenden, naturalistischen Pinienzapfen auf verzierten Schäften quadratischen Sockeln.
Ein Pfosten mit stilisiertem, leicht gedrückten Pinienzapfen von 1744, der zu den beiden Pfosten am Grundstück Brunnenstraße 8 gehört.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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