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Giebelständiger, zweigeschossiger ehemaliger Streckhof in Fachwerk von 1779 (inschriftliche Datierung an der Schwelle), später in sehr schlichtem Fachwerk erweitert. Ehemaliger Scheunenteil zu Wohnzwecken ausgebaut. Am Gebäudeteil des 18. Jahrhunderts in einigen Gefachen Lehmstakung. Zwerchhaus modern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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