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Ehemaliges Wohnstallhaus aus dem 19. Jahrhundert. Hohes, verputztes Kellergeschoss mit hofseitigem Eingang, darauf Wohngeschoss in schlichter Fachwerkbauweise, hofseitige Erschliessung in der hinteren Außenachse über einläufige Außentreppe, Satteldach mit Aufschiebling.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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