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Zwei zweigeschossige, traufständige Fachwerkwohnhäuser aus verschiedenen Erbauungszeiten, die giebelseitig aneinandergestellt, jedoch nicht konstruktiv verbunden sind.
Haus Nr. 4 aus dem späten 18. Jahrhundert in schlichtem Sichtfachwerk, zweizonig mit profilierter Schwelle, Satteldach mit Aufschiebling. Schleppgaube modern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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