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Giebelständiges, eingeschossiges Arbeiterwohnhaus um 1900. Auf Kellersockel in Sandsteinquadern ein Wohngeschoss aus Feldbrandziegeln. Reiche Gliederung der Fassade durch gelbe Klinkerbänder, Lisenen und Fenstergewände mit Überfangbögen in Formklinkern. Das Satteldach mit profilierten Pfettenenden und klinkergerahmtem Okulus im Giebel. Hofseitige Erschliessung über einhüftige Außentreppe und unschönen, modern angefügten Windfang. Im Gegensatz zu anderen Dörfern des Kreises gibt es in Roth wenige dieser nicht mehr den regionalen Hausformen verbundenen Ziegelhäuser.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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