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Das Gebäude diente von 1680-1926 als Schule seit einem Umbau 1757 mit Betsaal, der bis zum Bau der Kirche 1856 benutzt wurde.
Auf Kellergeschoss in Sandsteinquadern zweigeschossiges Gebäude mit massivem Erdgeschoss und verputztem bzw. horizontal verbrettertem Fachwerkobergeschoss, Krüppelwalmdach mit Aufschiebling. Erschliessung traufseitig. Im Obergeschoss ist unter der Verkleidung einfaches ungestörtes Fachwerk zu erwarten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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