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Giebelständige Fachwerkscheune als Teil der ehemaligen Papiermühle, die an dieser Stelle bis in die zwanziger Jahre des 20. Jahrhunderts bestand. Schlichter Fachwerkbau aus zwei verschiedenen Bauphasen auf hohem Sockelgeschoss aus Sandstein, an der Rähm inschriftlich auf 1670 datiert. Traufseitig im vorderen Teil Aussteifung mittels Kopfeckblättern, der hofseitige Anbau mit langen Diagonalstreben. Hohes Satteldach mit angeschlepptem Vordach, zum Teil mit alter Bieberschwanzdeckung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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