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Ehemalige Mühle von 1740 am Ortsausgang mit freistehendem Wohnhaus und Mühlengebäude in Hanglage am Gettenbach, der ehemalige Mühlgraben ist verschüttet.
Eingeschossiges, traufständiges Wohnhaus aus Sandsteinquadern mit Eckquaderung, Tür- und Fenstergewänden in Sandstein, nachträglich aufgesetztes deutsches Mansarddach. Fünfachsige Fassade in gleichmäßiger Reihung, mittig Erschliessung mit zweiflügliger Haustür und einläufiger Außentreppe. Im Türsturz der Name des Papiermachers E KRATZ und die Jahreszahl 1810 eingraviert.
Traufständiges Mühlengebäude von 1740 in Hausteinquadern aus Sandstein, hohes Kellergeschoss, Satteldach. im Erdgeschoss ehemals die Mahlstube, Fenster nachträglich eingebrochen. Dachgeschoss mit Lüftungsöffnungen, straßenseitiger Fachwerkvorbau modern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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