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Giebelständiges Backhäuschen von 1840 in grob behauenen Sandsteinquadern mit Eckquaderung und Tür- und Fenstergewänden in Sandstein, Satteldach. Nutzung bis ca. 1947.
Neben dem Backhaus in kleinem Garten translozierter Grenzstein aus Sandstein mit rundgewölbtem Kopf und den Initialen KP.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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