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Landau erwähnt in seiner Beschreibung Kurhessens 1842 eine Synagoge für die ca. 50 jüdischen Einwohner, bei einer Gesamtbevölkerung von 280 Einwohnern ein sehr hoher Anteil.
Südlich des Ortes oberhalb des Steinbruchs im Wald versteckt ein alter Jüdischer Friedhof in steiler Hanglage. Die Anlage mit ca. 21 Grabplatten in hebräischer Schrift, einige Namen in Deutsch. Letzte Nutzung des Friedhofes um 1920.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |