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Main-Kinzig-Kreis
Gründau
Hain-Gründau
  • Gesamtanlage
Alter Ortskern

Das Straßendorf Hain-Gründau liegt am Nordhang des Gründautals und besteht aus dem Unter- und dem Oberdorf, die durch einen unbebauten Straßenabschnitt voneinander getrennt sind. Im Bereich des Oberdorfs mit dem alten Ortskern weicht die Hanglinie etwas zurück, so dass eine leichte Mulde mit mäßigem Gefälle entstand.

Der alte Ortskern, der sich im Laufe der letzten hundert Jahre stark nach Norden ausgedehnt hat, besteht im Wesentlichen aus zwei parallel zur Gründau verlaufenden Straßen: der Hainstraße als der Verbindungsstraße nach Breitenborn im Osten und Mittelgründau im Westen sowie der Pfarrgasse, die in einem großen Bogen am westlichen Ende auf die Hainstraße trifft. Die Jägergasse und die Burgstraße, deren gemeinsame Fortsetzung in den Büdinger Wald bis zur alten Reffenstraße führt und der Steinweg, dessen komplett erhaltene Basaltpflasterung als Kulturdenkmal geschützt ist, verbinden die beiden alten Straßen in Nord-Südrichtung. Östlich wird die Gesamtanlage "alter Ortskern“ von der Mühlgasse begrenzt. Ein Ortsmittelpunkt ist nicht vorhanden, die Kirche liegt außerhalb des alten Ortskerns. Entwickelt hat sich das Dorf vermutlich aus dem ehemaligen Amtssitz der Familie Zippur im 14./ 15. Jahrhundert, die Steingasse war zweifellos die wichtigste Verbindung innerhalb des Dorfes -daher auch als erste gepflastert, wie der Namen andeutet.

Die heutige Bebauung der Hofanlage Zippur datiert ins 18. Jahrhundert und ist ungefähr so alt wie die ältesten Häuser in der Pfarrgasse und Hainstraße. Die öffentlichen Bauten wie das ehemalige Pfarrhaus von 1715 und die ehemalige Synagoge (1866 - 1935) liegen in der Pfarrgasse, die Burgschule von 1885 wurde unmittelbar nördlich an den alten Dorfkern angrenzend in der Burgstraße errichtet. Die sogenannte "Alte Schule“ von 1908 und das Lehrerwohnhaus von 1899 liegen innerhalb der Ortserweiterung der Hainstraße um 1900 in westlicher Richtung.

Die Bebauung der Gesamtanlage besteht durchweg aus fränkischen Hofreiten mit giebelständigen, zweigeschossigen Wohnhäusern auf mittelgroßen Parzellen. Auf der südlichen Seite der Pfarrgasse sind die Parzellen von geringerer Größe und die Bebauung enger gedrängt. Die frühesten Fachwerkhäuser aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts weisen als ortstypische Schmuckform negative Rauten in den Brüstungsfeldern auf. Allgemein verwandte man hier im Fachwerkbau bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts recht kräftige Hölzer. Das geschlossene Bild des alten Dorfkernes ist als Gesamtanlage aus historischen Gründen geschützt. Hierzu gehören:

Burgstraße

1, 3, 5, 7, 9 (KD)

2

Hainstraße

1, 3, 5, 7, 9, 11, 11a, 13 (KD), 15, 17, 19, 21 (KD), 23, 25, 27, 29, 31, 33 (KD), 35 (KD), 37 (KD), 39 (KD), 41, 43, 45, 47, 49, 51, 53, 55, 57, 59, 61, 63 (KD)

2, 4, 6 (KD), 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 22, 24, 26, 28, 30, 32, 34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 48 (KD), 50, 52, 54, 56, 58, 60 (KD), 62 (KD), 64 (KD), 66

Backhaus (zwischen 34/36) (KD)

Jägergasse

1, 3, 5, 7

2, 4, 6, 8 (KD), 10 (KD), 12

Pfarrgasse

1, 3, 5, 7, 9, 11 (KD), 13, 15, 17 (KD), 19, 21

2, 4, 6, 8, 10, 12, 14 (KD), 16 (KD), 18, 20 (KD), 22 (KD), 24, 26, 28, 30, 32, 34, 36, 38

Schmiedegasse

2


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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