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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohnhaus einer kleinen fränkischen Hofreite aus dem späten 19. Jahrhundert, komplett verschindelt, Satteldach. Traufseitige Erschliessung mit zweiläufiger Außentreppe. Unter der Verkleidung ist weitgehend ungestörtes, schlichtes Fachwerk zu erwarten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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