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Giebelständiges Wohnhaus der Hofanlage aus der Mitte des 18. Jahrhunderts von der Straße zurückgesetzt, auf massivem, leider mit modernen Fliesen behängtem Kellergeschoss und nachträglich massiv unterfahrenem Erdgeschoss, im Obergeschoss Sichtfachwerk mit negativen Rauten in den Brüstungsfeldern, der Giebel mit profilierter Rahmung, Mittelachse durch dreifache Stützenstellung betont, Satteldach mit Aufschiebling.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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