Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Eingeschossiges, giebelständiges Backsteinwohnhaus um 1900 auf hohem Kellergeschoss aus rustizierten Sandsteinquadern mit Eckquaderung, Ausgebautes Satteldach mit traufseitiger Fledermausgaube. Polychrome Fassade horizontal mit Klinkerbändern als Stockwerksbegrenzungen und vertikal mit zweifarbigen Ecklisenen gegliedert, am Giebel als Simsband weitergeführt, dekoriert mit farblich abgesetzten Klinkerrauten und den sichtbaren Entlastungsbögen. Traufseitige Erschliessung modernisiert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |