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Ehemaliges Lehrerwohnhaus 1900, 1967-72 Bürgermeisteramt, heute Gemeindehaus.
Traufständiger, zweigeschossiger Sandsteinbau mit Tür- und Fenstergewänden in Sandstein auf hohem, leicht vorspringendem Kellergeschoss. Der vierachsige, unverputzte Bau ist horizontal gegliedert durch umlaufende Stockwerks- und Sohlbankgesimse; das Dachgeschoss mit Drempel und vorkragendem Satteldach auf frei sichtbaren, profilierten Pfettenenden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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