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Ehemals giebelständiges, eingeschossiges Wohnhaus aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts in schlichtem, aber kräftigem Fachwerk, das um 1900 traufständig gedreht und unter einem gemeinsamen Dach mit der anschließenden Scheune vereint wurde. Straßenseitig Profilierungen am ehemaligen Giebel erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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