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Am östlichen Rand des Friedhofs der Rest des ehemaligen jüdischen Friedhofs, dessen Gelände 476 qm umfasste. In der NS- Zeit wurde der Friedhof zerstört. Drei hochrechteckige Grabsteine mit giebelförmigem Abschluss wurden nach 1945 wieder errichtet. Eine der ehemals eingelassenen Granitplatten ist erhalten, auf ihr ist der Namen Lina Hecht, gest. 1933 lesbar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |