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Traufständiges Wohnhaus der Hofanlage aus der Mitte des 18. Jahrhunderts, zwei Geschosse in Sichtfachwerk mit negativen rauten in den Brüstungsfeldern und profilierter Schwelle, Satteldach mit Aufschiebling. Achsensymmetrische Fassade mit zentraler Erschliessung über zweiläufige Außentreppe in der Mittelachse, Außenachsen ursprünglich aus je zwei gekuppelten Fenstern, im Erdgeschoss teilweise massiv unterfahren, evtl. ehemals Stallteil. Rechtwinklig zum Wohnhaus giebelständige Stallscheune in Mischbautechnik.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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