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Lieblos, der östlichste Ortsteil der Großgemeinde Gründau, liegt zwischen den südwestlichen Ausläufern des Büdinger Waldes und der Kinzig. Das Haufendorf erstreckt sich mit seinem ältesten Kern an einem leichten Hang des Herzbergs, um der Hochwassergefahr der Kinzig zu entgehen - dass aber trotzdem diese Gefahr den Ort bedroht, dokumentiert die Hochwassermarke von 1911 an der alten schule.
Der alte Ortskern entwickelte sich an der Einmündung der Gelnhäuser Straße zur Büdinger Straße und zieht sich etwa ringförmig nach Norden den Hang hinauf.
Das Ortsbild wird geprägt von zweigeschossigen, zwei- oder dreiseitigen Fachwerkhofreiten und zahlreichen Gärten auf niedrigen Sandsteinmauern, die als Stützmauern das Gefälle der hügeligen Topografie abfangen.
Der noch weitgehend in seiner Struktur erhaltene Ortskern ist als Gesamtanlage aus historischen Gründen geschützt. Zur Gesamtanlage gehören:
Büdinger Straße
13 (KD), 15 (KD), 17 (KD), 19, 21, 21a, 23 (KD), 25 (KD), 27
8 (KD), 8a (KD), 10 (KD), 12 (Torpfosten KD), 12a
Gelnhäuser Straße
1 (KD), 3, 5 (KD), 7,9, 9a, 11 (KD), 13, 15 (KD)
2 (KD), 4, 6, 12 (KD), 12a, 14, 16, 18, 20 (KD)
Gründauer Straße
1 (KD)
2, 2a
Im Gässchen
2 (KD)
Paulstraße
3 (KD)
Poststraße
1 (KD)
2a, 2b
Rathausstraße
1, 1a, 3, 5 (KD), 7 (KD)
2 (KD), 4 (Torpfosten KD), 6, 8, 10 (KD), 12 (KD)
Sommerbergstraße
1 (KD), 3, 5, 7, 9 (KD)
2, 4, 6, 8, 10 (KD), 12 (KD), 14, 16
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |