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Main-Kinzig-Kreis
Gründau
Lieblos
  • Büdinger Straße 1
''Neue Herberge''
Flur: 17
Flurstück: 24/3

"Neue Herberge“ ca. 1613 erbaut, ab 1700 Gerichtssitz, Poststation ca. 1615-1877, Gasthaus bis ca. 1860.

Große winkelförmige Hofanlage am südlichen Ortseingang, heute um ein modernes Wirtschaftsgebäude an der dritten Seite erweitert, zur Büdinger Straße durch eine hohe Sandsteinmauer mit Mannpforte abgeschlossen. Zur Leipziger Straße traufständig das große winkelförmige Wohnhaus aus dem frühen 19. Jahrhundert auf einem Kellersockel aus rustizierten Sandsteinquadern, mit zwei Geschossen in Fachwerk aus dünnen Hölzern, aber mit kräftiger Rähmkonstruktion, Krüppelwalmdach mit Aufschiebling. Hofseitig rechtwinklig angeschlossener Fachwerkbau aus der Zeit des Historismus unter Zweitverwendung einer barocken Sandsteinlaibung mit der Inschrift am Sturz "Erbauet Johannes Michael Emmer und dessen Ehefrau Susanna Maria geb. Draut. Den 15 Junij 1798“, flankiert von den für den Kreis typischen Flurfensterchen, im Obergeschoss sechsteilige Fenster in Holzfutter mit blattförmig durchbrochenen Knaggen, die Brüstungsfelder mit halben Rosetten auf den Fussbändern.

Im Hof die ehemalige Remise, ein traufständiger, zweigeschossiger Fachwerkbau mit offenem Erdgeschoss, Krüppelwalmdach mit Aufschiebling.

Querstehend große Stallscheune in Sandsteinquadern von 1747 mit Tür- und Fenstergewänden in Sandstein, Lage und Anzahl der Scheunentore der modernen Nutzung angepasst. In die Wand eingelassen barocke Schrifttafel mit eingezogenem, rundbogigen Abschluss, dem Zunftzeichen der Bierbrauer und der Inschrift "Diesen Bau haben aufrichten laßen Johann Ludwig Traut und Johanna Magdalehna gebohrene Köherlin, seine eheliche Haußfrau, Neue Herberge Junij 1747“.

Die durch ihre Lage am Ortseingang ortsbildprägende und auch als ehemalige Herberge im 18. Jahrhundert historisch bedeutende Anlage ist als Sachgesamtheit geschützt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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