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Zweigeschossiges, giebelständiges Wohnhaus aus der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts in Sichtfachwerk mit breit gestellten Mannfiguren im Obergeschoss, Satteldach mit Aufschiebling. Das Erdgeschoss teilweise massiv unterfahren und die zwei ehemals gekuppelten Fenster zu einem modernen Fenster umgebaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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