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Giebelständiges, zweigeschossig Fachwerkwohnhaus aus dem frühen 19. Jahrhundert, ehemals mit Stallteil. Fassade und Giebel verschindelt, Erdgeschoss im ehemaligen Stallbereich massiv, Krüppelwalmdach mit Aufschiebling. Originale Fenstergröße und Gliederung erhalten, daher ist unter der Verschindelung noch ungestörtes Fachwerk zu erwarten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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