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Main-Kinzig-Kreis
Gründau
Lieblos
  • Gelnhäuser Straße 36
Flur: 8
Flurstück: 245/4

Eineinhalbgeschossiges, traufständiges Klinkerwohnhaus um 1900 mit leicht vorspringendem Mittelrisalit und Zwerchhaus. Kellersockel, Gurtgesimse sowie Tür- und Fenstergewände auf Konsolen mit abgefasten Kanten in Sandstein, Betonung der Hausecken mit bossierten Einzelquadern. Die Entlastungsbögen der hochrechteckigen Fenster mit Schlusssteinen in Sandstein. Satteldächer mit Drempel und frei sichtbaren Pfettenenden auf profilierten Bügen. In den Giebeln Okuli in Sandsteingewänden mit vier schlussteinen, Sparrenenden in den Giebelspitzen mit vorgehängten, profilierten Latten geschützt.

Gegenüber schräg gestellte Fachwerkscheune auf niedrigem Sandsteinsockel mit Gefüge aus dünnen Hölzern, rückwärtige Traufwand und Stallteil in Sandsteinquadern. Bauzeitliches Hoftor mit Staketengitter aus Metall und Hofpflaster aus Basalt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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