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Main-Kinzig-Kreis
Gründau
Lieblos
  • Kinzigmühle 1
  • Streutchen
  • Kinzigmühle
  • Kinzig
  • Breitwiese
Kinzigmühle
Flur: 36
Flurstück: 15/2, 17, 18, 19/2, 19/3, 19/4, 20, 22, 23, 24, 25

Außerhalb von Lieblos, nahe an Meerholz auf einer Insel im Kinzigtal gelegene herrschaftliche, barocke Mühlenanlage aus dem 18. Jahrhundert. In der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts in isenburgischem Besitz. Urkundliche Erwähnung 1547 als Bannmühle der Orte Lieblos, Rothenbergen, Niedergründau und Roth. Müller war Hans Hack, 1551 ging die Mühle an Kilian Müllern aus Lohr, bis 1627 sind weitere sechs Pächter bekannt.

Im Dreißigjährigen Krieg wurde die Mühle stark zerstört, 1650 ist sie wieder in Betrieb. 1671 waren nicht nur die genannten Dörfer an die Mühle gebannt, sondern auch noch Mittelgründau, Meerholz, Hailer, Niedermittlau, Neuenhasslau und Gondsroth - also das gesamte Gericht Meerholz. Nach wirtschaftlich schwierigen Jahren wegen trockener Sommer, Kriegsereignissen und Hochwasser wurde sie 1764 an Christoph Hühn für 6 Jahre verpachtet, ab 1770 für 11 Jahre zusammen mit den Mühlen in Niedermittlau und Neuenhasslau. Um 1790 Verkauf der Mühle und Umwandlung in Öl-, Walk- und Hirsenmühle.

Durch den Rückzug der Napoleonischen Truppen wurde die Mühle abermals stark beschädigt.1863/64 wurde sie verkauft und neben dem Mühlenbetrieb eine Holzzeugfabrik betrieben. Der Mühlenbetrieb wurde aber wohl bald nach 1869 eingestellt.

Über eine Sandsteinbrücke erreichbare und von einer niedrigen Sandsteinmauer - datiert 1820 - umgebene repräsentative, zur Straße offene Dreiseitanlage, bestehend aus einem langgestreckten, zweigeschossigen Wohntrakt mit giebelseitig angebautem breiten Altan, traufseitig drei Eingängen und ausgebautem Krüppelwalmdach, rechtwinklig dazu einer Scheune mit Mühlenhaus und einem winkelförmig angesetzten weiteren Wohnhaus. Alle Gebäude sind aus Sandstein errichtet, die Gebäudekanten meist mit Eckquaderung verstärkt, die Tür- und Fenstergewände aus Werkstein. Der Wohnteil wird straßenseitig durch Sandsteinlisenen, die von den verkröpften Enden eines umlaufenden profilierten Giebelsimses kapitellartig abgeschlossen werden, optisch hervorgehoben. Der im späten 19. Jh. angebaute, ebenfalls von Lisenen gerahmte Altan öffnet sich im Erdgeschoss zu einer Loggia, im Obergeschoss wird die gesamte Fläche von einer dreigeteilten Fenstergruppe eingenommen. Erschlossen wird das Wohnhaus traufseitig durch ein barockes Ohrenportal mit und einer darüber angeordneten großen Wappenkatusche mit dem Ysenburger Allianzwappen.

Westlich steht in die Mauer integriert ein weiterer traufständiger massiver Scheunen- und Remisenbau mit offenen stichbogenförmigen Arkaden in der Giebelwand, einem mit Latten verkleideten Dachgiebel. Das flachgeneigte Dach wird durch ein mit zarten Profilen in Sprossen gegliedertes Fensterband und einen stehenden einen Okulus im Giebel belichtet. Der Bau wurde im 19. Jh. errichtet.

Zu dem landschaftlich reizvoll gelegenem Anwesen gehören außer den Mauern, den kugelbekrönten Torpfosten und der Bogenbrücke auch die Wehre, die Wasserflächen der Kinzig und die als Naturschutzgebiet ausgewiesenen Grünflächen.

Sehr repräsentative Mühlenanlage, deren Bedeutung als herrschaftliche Bannmühle für das gesamte Gericht Meerholz und einen Teil des Gerichtes Gründau noch heute im Baubestand sichtbar ist. Das Anwesen ist deshalb aus historischen Gründen als Sachgesamtheit geschützt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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