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Zweigeschossiger Streckhof aus dem 19. Jahrhundert mit giebelständigem Wohnhaus und anschließender Scheune unter einem großen Satteldach, das über dem Scheunentor leicht abschleppt. Die äußere Fensterachse des Wohnhauses aus zwei gekuppelten Fenstern wurde modern zusammengefasst, aber ansonsten ist unter der Eternitverkleidung weitgehend ungestörtes, altes Fachwerk zu erwarten, das evtl. ähnlich wie bei Haus Nr. 12 aussieht.
Parallel zum Wohn- und Scheunenbau langgestreckter Stallriegel um 1900 in Ziegelmauerwerk mit Sandsteingewänden und Fachwerkdrempel im hinteren Bereich, Satteldach mit Taubenschlag.
Die Pflasterung der großen Hofanlage ist mitsamt einer gemauerten Mistkaute erhalten.
Ein kleiner, erhöht auf einer Sandsteinmauer angelegter Bauerngarten schließt den Hof zur Straße ab. Die gut erhaltene Hofanlage ist als Sachgesamtheit geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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