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Rest eines Fachwerkhauses aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Fachwerk mit breiter verbretterter Rähmzone, hohen Diagonalstreben und Doppelständern. Gefache mit barocken Ziegeln ausgesetzt, im Obergeschoss zum Teil noch Originalfenster mit Bleisprossen erhalten.
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Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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