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Altes Backhaus mit integrierter Viehwaage, seitlich offenes Balkengestell für die Aufbewahrung der alten Feuerwehrausrüstung bzw. als Ablage für Kuchenbleche. Eingeschossiger Fachwerkbau auf Sockel aus Sandstein, in den außenliegenden Deckengefachen Strohwickel sichtbar. Fassade erneuert, seitlich alte Lehmgefache.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |