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Eingeschossiges Wohnhaus aus dem Anfang des 19. Jahrhunderts in schlichtem Fachwerk auf Kellersockel in Sandsteinquadern, Krüppelwalmdach mit Aufschiebling. Erschliessung hofseitig über kleine Außentreppe und zweiflüglige Haustür mit Kassetten und dreigeteiltem Oberlicht in Holzfutter, die ebenso wie einige Galgenfenster mit Klappläden bauzeitlich sind.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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