Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Eingeschossiges, traufständiges Klinkerwohnhaus mit Kniestock um 1900 in historistischer Kubatur. Seitlich giebelständiger Querbau mit breitem Zwerchhaus in Zierfachwerk, dreiteiligem, bauzeitlichem Galgenfenster und kleinem Doppelfenster im Giebel. Alle Fenster in den massiven Bereichen mit Stichbögen. Krüppelwalmdach auf frei sichtbaren, profilierten Pfettenenden und angeschlepptem Vordach über dem Eingang. Erschliessung über einläufige Treppe mit schmiedeeisernem Geländer. Historistische Haustür mit Ziergitter passend zum Treppengeländer erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |