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Fachwerkscheune einer Hofanlage mit Lehmgefachen und Resten von Stippputz in floralen und geometrischen Formen aus dem 19. Jahrhundert. Solche Restbestände werden aufgrund des vergänglichen Materials leider immer seltener, obwohl sie die im 19. Jahrhundert mit ihrer Schmuckfreude die Ortsbilder geprägt haben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |