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Dreiseitige Hofanlage aus dem 19. Jahrhundert mit giebelständigem, eingeschossigem Wohnhaus in verputzter Mischbauweise auf Kellersockel aus Sandsteinquadern. Traufseitig Fensterachsen mit je zwei gekuppelten Fenstern und Erschließung über einläufige Außentreppe, Satteldach mit kräftigem Aufschiebling. Die Fenster der Giebelseite werden mit festen Klappläden verschlossen. Rechtwinklig dazu Fachwerkscheune mit Stall in Sandsteinquadern.
Bauzeitliche eiserne Staketentore zwischen Sandsteinpfosten mit pyramidalem Abschluss erhalten. Die gut erhaltene Hofreite des 19. Jahrhunderts ist als Sachgesamtheit geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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