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Eingeschossiges, verputztes Wohnhaus der Hofanlage auf hohem Kellersockel, traufständig zur Straße am Ortsausgang, Satteldach mit Aufschiebling. Die Lage und Größe der Fenster fast unverändert, unter der Putzschicht ist weitgehend intaktes Fachwerk aus dem frühen 19. Jahrhundert zu erwarten.
Abschluss des Hofes durch ein eisernes Staketentor mit Mannpforte, ehemals zwischen Sandsteinpfosten mit stilisierten Pinienzapfen, von denen noch einer erhalten ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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