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Main-Kinzig-Kreis
Gründau
Niedergründau
  • Gesamtanlage II
Ensemble Kirchberg/Schieferbergstraße

"Oestlich über dem Dorfe liegt auf einem, von Saaten und Reben begrünten Hügel die s.g. Bergkirche oder die Kirche auf dem Berge, zu welcher die Bewohner von 6 Dörfern und 4 Höfen gehören. Neben der uralten Kirche steht die Pfarrerwohnung, die Wohnung des Küsters und eine Ziegelei. Um den Wassermangel zu beheben, wurde 1815 ein 180'' tiefer Brunnen angelegt.“ Mit diesen Worten beschreibt Georg Landau 1842 den Kirchberg, den er offensichtlich schon lange Zeit nicht mehr gesehen hatte, denn bereits 1838/40 war das Schiff der uralten Kirche erneuert worden. Im Übrigen hat sich der Kirchberg bis heute nur unwesentlich verändert.

Der weithin sichtbare Kirchberg bildete seit dem Mittelalter als Gerichtsplatz des ehemaligen Centgerichtes Gründau das weltliche und mit Pfarrkirche, Schule und Friedhof das kirchliche Zentrum der Ortschaften Buchen (= heute Mittelgründau anstelle des ausgegangenen alten Mittelgründaus), Gettenbach, Lieblos, Forstamt Kaltenborn, Niedergründau, Rodenborn (Wüstung), Roth und Rothenbergen. Dieser imposante Bering stellt in seiner langen ungebrochenen historischen Tradition eine Besonderheit im gesamten Kreisgebiet dar.

Noch heute lässt sich das geschlossene Ensemble anhand des Katasterplanes ablesen und ist aus historischen Gründen als Gesamtanlage geschützt. Hierzu gehören:

Schieferbergstraße

Reste von Weinbergsmauern (KD)

o. Nr. Evangelische Kirche mit Friedhof

Alter Bergfriedhof

o. Nr. Brunnenhaus

29, 31 (KD), 33, 35 (KD), 37 (KD), 39 (KD), 41

Da nicht alle Grundstücke bebaut bzw. mit Hausnummern im Katasterplan angegeben sind, ist die Markierung im Plan der Topografie maßgeblich.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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