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Giebelständiges, eingeschossiges Wohnhaus eines Kleinbauernhofs in kräftigem Fachwerk auf massivem Sockel, Ende des 18. Jahrhunderts, Satteldach mit Drempel und Aufschiebling. Achsensymmetrisch dreiachsige Traufseite mit hofseitiger Erschliessung in der Mittelachse über einläufige Außentreppe, flankiert von je zwei gekuppelten Fenstern in den Außenachsen, im hinteren Teil alte Galgenfenster erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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