Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Zweigeschossiges, giebelständiges Wohnhaus aus der Mitte des 18. Jahrhunderts auf massivem Sockel in teilweise verändertem Sichtfachwerk mit Mannfiguren. Giebel nachträglich massiv aufgeführt, Satteldach mit Aufschiebling. Hofseitige Erschliessung über einläufige Treppe, Haustür flankiert von hochgelegenen Flurfensterchen. Zur Straße kleiner Bauerngarten auf einer Stützmauer aus Sandsteinquadern. Einfriedung mit Metallstaketentor und Hofpflasterung in Blaubasalt erhalten. In dem Gebäude waren von 1894-1921 das Standesamt und das Gericht Gründau, von 1894-1919 das Bürgermeisteramt und von 1894-1945 die Post untergebracht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |