Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Zweigeschossiges Wohnhaus einer Hofanlage von 1753 aus Fachwerk, giebelständig zur Straße unmittelbar neben dem alten Rathaus. Erdgeschoss später mit Ziegeln massiv unterfahren, im Obergeschoss Fachwerk mit Mannfiguren unter Satteldach mit Aufschiebling. Eingang traufseitig über einhüftige Sandsteintreppe mit biedermeierlichem Treppengeländer. Im Obergeschoss teilweise Galgenfenster mit zweigeteiltem Oberlicht und Bleisprossen.
Stallanbau im vorderen Teil Sandstein, rückseitig Fachwerk, großes Schleppdach. Ehemalige Scheune 1914 abgerissen. Hoffläche in Blaubasalt, Eingang zum Stallanbau in Sandstein gepflastert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |