Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Giebelständiges ehemaliges Wohnstallhaus einer dreiseitigen Hofanlage um 1800 in schlichtem Fachwerk auf massivem Kellersockel, Satteldach mit Aufschiebling. Die Fassade um 1900 in Klinkern mit Ecklisenen und horizontalen Simsbändern an den Stockwerksbegrenzungen vorgesetzt. Dreiachsige, achsensymmetrische Gliederung der Traufseite mit Erschliessung über einhüftige Außentreppe in der zentralen Achse, die gekuppelten Fenster in den Außenachsen modernisiert. Staketentor aus Metall aus dem 19. Jahrhundert und Basaltpflaster im Hof erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |