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Wasserhochbehälter von 1951. Eingang zum Hochbehälter mit schlichter rechteckiger Schaufassade, zentraler Tür, flankierenden Seitenfenstern und anschließenden Mauern in rustiziertem Sandstein mit flachem Abschlusssims. In Tradition der aufwändigen älteren Wasserhochbehälter ein trotz seiner Schlichtheit bewußt gestaltetes, technisches Bauwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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