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Friedhof der Gemeinde Niedergründau, an den Torpfosten der Einfriedung auf 1883 datiert. Kriegerdenkmal für die Gefallenen des 1. Weltkriegs als konisch nach oben zulaufende Sandsteinstele auf getrepptem Sockel, Kapitell in Form eines Helms, gebettet auf Eichenlaubkissen. Das Kriegerdenkmal wird hinterfangen von einer halbrunden Mauer mit Basaltquaderverkleidung, darauf in montierten Bronzebuchstaben die Inschrift "Vergiss mein volk die treuen toten nicht. Den Opfern des Weltkriegs 1914-1918 gewidmet von der Gemeinde Niedergründau“. Seitlich kleines Denkmal der Heimatvertriebenen von 1954 in Basaltquadern mit der Inschrift "EHRET UNSERE TOTEN“
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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