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Oberhalb der Gemarkungen "am obersten Weinberg“ und " am mittelsten Weinberg“ Reste von Weinbergsmauern aus handlichen Sandsteinquadern, die im ganzen unteren Kinzigtal Zeitzeugen des längst untergegangenen Wirtschaftsfaktor Weinbau sind.
Da diese Mauern weitgehend abgebrochen sind, kommt diesen kleinen Resten eine besondere historische Bedeutung zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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