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Main-Kinzig-Kreis
Gründau
Rothenbergen
  • Gesamtanlage
Alter Ortskern

Rothenbergen ist der südlichste Ortsteil der Gemeinde Gründau. Im Gegensatz zu den anderen Ortsteilen liegt er nicht im Tal der Gründau, sondern zählt bereits zum Einzugsgebiet der Kinzig. Die für den Verkehr seit dem Mittelalter wichtige Kinzigstraße führt als Frankfurter Straße mitten durch den Ort. Um diese Straße und die davon abzweigenden Nebenstraßen herum hat sich der alte Ortskern des Haufendorfes entwickelt. Der größere Ortsbereich nördlich der Frankfurter Straße wird ringförmig von dieser, von der Alten Dorfstraße, von der Schulstraße und der Niedergründauer Straße umschlossen und ist im Inneren nicht durch Straßen erschlossen. Hier liegen große Garten- und Grünflächen sowie Freiflächen, die zu öffentlichen Gebäuden wie dem Kindergarten und dem Feuerwehrgerätehaus gehören. In dem ländlich geprägten Ort dominieren fränkische Hofanlagen mit giebelständigen, zweigeschossigen Fachwerkwohnhäusern. Die gepflasterte alte Dorfstraße ist mit ihren Höfen nahezu unverändert erhalten. Traufständig und breitgelagert fällt am ehemaligen Ortseingang im Osten das spätbarocke Gasthaus an der alten Kinzigstraße auf. Die Häuser der Ortserweiterung um 1900 sind wie in den Nachbardörfern meist eingeschossig mit Kniestock und aus zweifarbigen Ziegeln errichtet. Der Nachfolgebau für die alte Schule in der Frankfurter Straße wurde im Gegensatz zu den Schulbauten des ausgehenden 19. Jahrhunderts in den Nachbarorten nicht im Ortszentrum, sondern am damaligen nördlichen Rand auf einem großen freien Grundstück errichtet.

Der gut erhaltene alte Ortskern ist aus historischen Gründen als Gesamtanlage geschützt.

Hierzu zählen folgende Straßen und bebaute und nicht bebaute Grundstücke im Innenbereich des Dorfkernes:

Alte Dorfstraße

1 (KD), 1 a, 1 b, 3 (KD), 3 a, 5 (KD), 7, 9, 11

2 (KD), 2 a, 4, 4 a, 6 (KD), 8, 10 (KD), 12

Backhausstraße

1, 3

2, 4

Bahnhofstraße

1, 1 a

2, 10, 10 a

Brunnengasse

1, 3 (KD), 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17, 19

2, 4, 6, 8, 10, 10 a, 12, 14

Frankfurter Straße

27 (KD), 33, 35, 37, 39 (KD), 41, 43 (KD), 45, 47 (KD), 49 (KD), 51 Tor (KD), 53, 55 (KD), 57, 59, 61

28 (KD), 30, 32 (KD), 34 Scheune (KD), 36 (KD), 38 (KD), 40 (KD), 42 (KD), 44 (KD), 46 (KD), 48 (KD), 50, 52 (KD), 54 ST Tor (KD), 56, 58, 60, 62, 64

Junkerstraße

1 (KD), 3 (KD), 7 (KD)

2 (KD)

Niedergründauer Straße

1 (KD), 3 ST Stipputz (KD), 5, 9, 11

6, 8, 10 (KD)

Schulstraße

1, 3 (KD), 5 (KD)

2 (KD), 8, 10, 12, 14 (KD)

Weetgasse

1, 3

2 Stall, Scheune, Tor (KD), 4, 6, 8

wiesenstraße

1 (KD)

Zingelweg

2 (KD)


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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