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Leicht aus der Straßenflucht zurückversetztes, traufständiges Wohnhaus einer dreiseitigen Hofanlage aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Auf einem verputzten hohen Kellergeschoss zwei traufseitig sichtbare, giebelseitig verkleidete Fachwerkgeschosse, Satteldach mit profilierten Pfettenenden um 1900. Schlichtes konstruktives Fachwerk mit hohen Diagonalstreben, Doppelständern, kurzen, hoch angesetzten Diagonalstreben in den Brüstungsfeldern des Erdgeschosses und einer verbretterten Rähmzone. Erschliessung des Hauses traufseitig in der Mittelachses über eine einläufige Treppe.
Die schöne Hofpflasterung aus Sandstein und ein schmiedeeisernes Staketentor aus dem frühen 19. Jahrhundert ergänzen das Bild des Hofes und sind ebenfalls geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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