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Repräsentative, große Hofanlage um 1800 mit traufständigem, zweigeschossigem Wohnhaus, einem anschließenden langen Stallriegel und einer querstehenden, großen Scheune.
Dreiachsig gegliedertes Wohnhaus in konstruktivem Fachwerk mit Doppelständern, Diagonalstreben, breiten, profiliertem Rähmzonen und Brettverzierungen am Ortgang des Krüppelwalmdachs.
Langer, verputzter Stallriegel aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts mit stichbogigen Sandsteingewänden, anschliessend Stallscheune mit Fachwerkobergeschoss, dazu querstehend Fachwerkscheune mit großem Einfahrtstor.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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