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Der historische Gasthofkomplex aus dem frühen 18. Jahrhundert stellte als Rathaus, Schule bis 1911, Wachhaus mit Gefängnis, mit Viehwaage, Spritzen- und Backhaus den Dorfmittelpunkt dar.
Zweigeschossiger, giebelständiger Fachwerkbau in ungestörtem Sichtfachwerk zweifach verriegelten Mannfiguren im Obergeschoss, breiten profilierten Stockwerksschwellen und Hahnenbalken. Satteldach mit Aufschiebling.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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