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Giebelständiges zweigeschossiges Wohnhaus aus dem späten 18. Jahrhundert Traufseite dreiachsig mit je zwei gekuppelten Fenstern in den Außenachsen und Erschliessung in der Mittelachse. Kleine, hochgelegene Flurfensterchen rechts und links der Haustür erhalten. Aufgrund der Anordnung der Fenster ist unter der modernen Verschindelung weitgehend intaktes Fachwerk zu erwarten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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Baum |