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In geringem Abstand hinter dem Haus Alte Dorfstraße 1 innerhalb des Hofes traufständiges, dreiachsiges Wohnhaus mit zwei modern verkleideten Fachwerkgeschossen, Satteldach mit Aufschiebling und Erschließung über eine lange Sandsteinrampe mit zwei Treppenabschnitten wie am Haus Frankfurter Str. 48. Anhand der Fensteranordnung und Größe ist unter den Eternitplatten ungestörtes Fachwerk aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhundert zu erwarten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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