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Giebelständiges eingeschossiges Wohnhaus des 19. Jahrhunderts mit Kniestock und ausgebautem Satteldach in schlichtem, konstruktivem Fachwerk. Die ursprünglich symmetrische Gliederung der Traufseite mit zwei Fensterachsen aus je zwei gekuppelten Fenstern und der Erschliessung in der Mittelachse ist zwar durch moderne Fensterumbauten ebenso wie auf der Giebelseite gestört, läßt sich aber anhand des Gefüges noch problemlos nachvollziehen.
Anschliessend an das Wohnhaus ein schmaler Fachwerkanbau, ebenfalls eingeschossig mit Satteldach und Drempel, dessen Gefache mit Stippputz verziert sind.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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