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Giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus aus dem Ende des 18. Jahrhunderts. Schlichtes, konstruktives Fachwerkgefüge mit Doppelständern, Diagonalstreben und breiten, verbretterten Rähmzonen, Satteldach mit Aufschiebling. Traufseitig klare, symmetrische dreiachsige Gliederung, in den Außenachsen jeweils zwei gekuppelte Fenster. Erschliessung in der Mittelachse über moderne Tür, flankiert von den für die Gegend typischen zwei kleinen Fensterchen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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