Schulstraße 5
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Main-Kinzig-Kreis
Gründau
Rothenbergen
  • Schulstraße 5
Flur: 7
Flurstück: 130/2

Dreiseitige Hofanlage um 1900 komplett mit Pflaster, Geländer, Eisenzaun und -tor erhalten.

Giebelständiges, eingeschossiges Wohnhaus mit Kniestock und ausgebautem Satteldach in Feldbrandziegeln, horizontales deutsches Band als Gliederung zwischen Erd- und Dachgeschoss. Kellersockel mit Wasserschlag, Tür- und Fenstergewände in Sandstein. Traufseite dreiachsig, in den Außenachsen jeweils gekuppelte, ehemals zweiflügelige Sprossenfenster. Im Giebel ebenfalls zwei Fenster, flankiert von zwei kleinen Fensterchen, in der Giebelspitze Okulus mit vier keilförmigen Schlusssteinen. Alle normalen Fenster sind mit Klappläden zu verschliessen.

Erschliessung des Hauses traufseitig in der Mittelachse über eine zweiläufige Sandsteintreppe mit integriertem Kellerhals und eine bauzeitliche, zweiflüglige Haustür mit Kassetten und Oberlicht.

Rechtwinklig zum Wohnhaus freistehende Stallscheune, gegenüber weiteres Wirtschaftsgebäude, beide in Mischmauerwerk aus Sandsteinquadern und Ziegeln.

Originale Einfriedung mit Eisenzaun auf niedriger Sandsteinmauer und Staketentor erhalten.

Die sehr schön weitgehend original erhaltene Hofanlage ist als Sachgesamtheit geschützt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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