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Große Fachwerkhofanlage aus dem 19. Jahrhundert mit traufständigem, zweigeschossigem Wohnhaus im hinteren Hofbereich, einem querstehenden langen, bis zur Straße reichenden Scheunen- und Stallriegel und einer zur Straße anschließenden traufständigen Scheune.
Die gesamte Anlage in schlichten Fachwerkformen, Erdgeschosse der Scheunen in Sandsteinquadern mit Fenstergewänden aus Werkstein und Industriefenstern mit Metallprofilen.
Zur Straße floral gestaltetes schmiedeeisernes Tor mit Mannpforte aus dem ausgehenden 19. Jahrhundert
Die sehr schöne und gut erhaltene Hofanlage ist als Sachgesamtheit geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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